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AGB

Allgemeine Geschäfts- Bedingungen

1. Allgemeines

Die GSTALTIG GMBH ist eine moderne Schweizer Grafik-Agentur mit Sitz in Emmenbrücke(LU), welche ihren Kunden innovative Lösungen in den Bereichen Beratung, Konzeption und Realisation von Corporate Designs und den zugehörigen Dienstleistungen anbietet.

2. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich für den gesamten Geschäftsbereich der GSTALTIG GMBH und sind ein integrierter Bestandteil des Auftragsverhältnisses zwischen der GSTALTIG GMBH (nachfolgend: GSTALTIG) und dem Vertragspartner der GSTALTIG GMBH (nachfolgend: Kunde). Änderungen sind nur gültig, wenn sie nachträglich, in einem schriftlichen, von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Dokument und unter Bezug auf diesen Vertrag erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann zu einem Vertragsbestandteil, wenn die GSTALTIG GMBH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die GSTALTIG GMBH kann ihre Leistungen gegenüber dem Kunden selbst oder durch Dritte erbringen.

3. Vertragsabschluss

3.1 Zustandekommen des Vertrags

Offerten der GSTALTIG sind für die darin genannte Frist verbindlich. Der Vertrag kommt in der Regel durch die Zustellung der durch den Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung zustande.
Erfolgt die Annahmeerklärung mündlich, elektronisch oder durch konkludentes Verhalten des Kunden, wird die GSTALTIG dem Kunden in der Regel eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail zustellen. Ohne Widerspruch innerhalb von 5 Arbeitstagen gilt deren Inhalt als für beide Parteien verbindlich. Erfolgt ausnahmsweise keine Bestätigung durch die GSTALTIG, dann kommt der Vertrag zustande, wenn die GSTALTIG mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde nicht widerspricht.

3.2 Reduzierung oder Annullierung

Die GSTALTIG kann bei einer Annullierung oder Reduzierung des laufenden Auftrages durch den Kunden die bereits geleisteten Arbeiten verrechnen. Zudem hat der Kunde sämtliche Unkosten, Spesen und Forderungen Dritter zu tragen, welche bereits bestehen oder durch die Reduktion / Annullation entstanden sind. GSTALTIG kann die eingesparte Arbeit für andere Aufträge verwenden.

3.3 Auflösung

Der Vertrag kann von der GSTALTIG fristlos auflösen, wenn der Kunde die Vereinbarungen (u.a.: Zahlungsbedingungen, Nutzungsrechte) trotz Abmahnung weiterhin verletzt. Der Kunde kann in diesem Fall keine Entschädigung gegenüber der GSTALTIG gelten machen.

4. Vertragsgegenstand

Die GSTALTIG bietet Dienstleistungen und Produkte für das Corporate Design des Kunden an. Die Dienstleistungen dafür umfassen unter anderem die Erstellung eines Konzeptes, der Bild-/Wortmarke, Anleitungen, sowie ergänzende Leistungen wie Druckprodukte, Produktverpackungen, Webdesigns, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden als Anhang einen integrierenden Bestandteil der zwischen der GSTALTIG und dem Kunden geschlossenen Individualvereinbarung. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss, dem Inhalt und der Abwicklung der Individualvereinbarung. Die durch die GSTALTIG geschuldeten Leistungen werden in einer Individualvereinbarung detailliert geregelt. Die Individualvereinbarung besteht aus der Offerte der GSTALTIG und der durch den Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung. Bei mündlichen, elektronischen oder konkludenten Vereinbarungen bildet die Bestätigung der GSTALTIG die Individualvereinbarung.
Bei einem Widerspruch zwischen der Individualvereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die Individualvereinbarung den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gehen die jüngeren den älteren Dokumenten vor. Der GSTALTIG sind von allen Arbeiten unaufgefordert 10 Belegexemplare zuzustellen. Der Kunde räumt der GSTALTIG das Recht ein, diese sowohl, unter anderem auf der Website, als Leistungsausweis zu veröffentlichen.

5. Zusammenarbeit in Projekten

Der Projektverlauf und die Projektorganisation werden in der Individualvereinbarung geregelt. Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson, welche entscheidungsbefugt ist und deren Name in der Individualvereinbarung festgehalten wird. Die in der Individualvereinbarung genannte Ansprechperson darf nur durch eine Person mit gleichwertigen fachlichen Kenntnissen und in Absprache mit der GSTALTIG ersetzt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Projekterfolg von seinem jeweiligen qualitativ ausreichenden und rechtzeitigen Mitwirken abhängig ist. In diesem Sinne garantiert der Kunde, genügend Personalressourcen zur Verfügung zu stellen und für das konkrete Projekt ausreichend qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Der Kunde wird diese zusätzlichen Ressourcen für das Projekt (nebst seinem laufenden Tagesgeschäft) zur Verfügung stellen.

6. Termine

Termine sind grundsätzlich erstreckbar. Sie sind nur verbindlich, wenn dies in der Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart und so gekennzeichnet wird.
Falls eine Partei erkennt, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, teilt sie dies der anderen Partei möglichst frühzeitig schriftlich mit. Termine, welche ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden, können nur mit Zustimmung beider Parteien verschoben werden. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.
Terminverzögerungen, welche durch die verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden, können die Projektdauer verlängern.

7. Nutzungsrecht

7.1 Allgemein

Ohne anders lautende Bestimmung in der Individualvereinbarung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Arbeitsergebnissen. Im Nutzungsrecht inbegriffen sind das Aufschalten der Website und das Ändern der Inhalte im Umfang der Berechtigungen.
Die meisten der mit Open Source Software erstellten Websites unterliegen der General Public Licence (GPL), die der Kunde seinerseits einhalten muss. Der Kunde erhält auf Verlangen eine CD mit den Entwicklungsdaten der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten.
Sämtliche Rechte und insbesondere die Urheberrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnisse (wie z.B. Konzepte, Grafiken, Code, Druckvorlagen und Schulungsunterlagen etc.) bleiben bei der GSTALTIG GMBH, bzw. sie gehen an diese über, sofern sie nicht bei ihr entstanden sind. Davon ausgenommen sind Programmierdienstleistungen auf der Basis von Open Source Software.

7.2 Templates

Die Erstellungsdaten von auf Templates (Vorlagen) basierende Arbeiten werden von der GSTALTIG GMBH nicht ausgehändigt. Der Kunde erhält ausschliesslich das oben definierte Nutzungsrecht an den fertigen Erzeugnissen.

7.3 Rechte Dritter

Ohne schriftliche Mitteilung bestätigt der Kunde, dass er für alle angelieferte Daten die nötigen Rechte für die Verwendung, Bearbeitung und Umgestaltung besitzt und keine Ansprüche Dritter verletzt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Kunde für alle Forderungen.

8. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihm durch die GSTALTIG GMBH während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich mitzuteilen sowie die im Projekt-Terminplan vorgesehenen Erklärungen (zum Beispiel Gut zum Design, Gut zum Druck oder Gut zur Aufschaltung) rechtzeitig abzugeben.
Mit den Erklärungen "Gut zum Aufschalten" und "Gut zum Druck" gilt die Leistung der GSTALTIG GMBH als abgenommen.
Der Kunde darf die Erklärungen "Gut zum Aufschalten" / "Gut zum Druck" nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel verweigern. In diesem Fall müssen die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden. Können die Mängel auch nach der Ansetzung einer zweiten Nachfrist nicht behoben werden, dann stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses vor der Erklärung "Gut zum Aufschalten" nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als abgenommen. Die Mängel werden protokolliert und im Rahmen der Gewährleistungspflicht der GSTALTIG GMBH innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben

9. Hosting

9.1 Zugang zur Website

Die GSTALTIG GMBH speichert alle Kundendaten in einem Datacenter in der Schweiz. Die GSTALTIG GMBH betreibt kein eigenes Datacenter, sondern bezieht diese Dienstleistungen bei spezialisierten Dritten.
Der Zugang des Kunden zu seiner Website kann in zwei unterschiedlichen Berechtigungsstufen erfolgen:

  • als Redaktor
  • als Administrator (und/oder FTP Vollzugriff)

Redaktoren haben eingeschränktere Möglichkeiten, die Website zu ändern, als Administratoren. In der Regel erhält der Kunde den Zugang als Redaktor. Wünscht er einen Zugang als Administrator, so muss er dies der GSTALTIG GMBH schriftlich mitteilen. Diese stellt ihm darauf ein zusätzliches Dokument zu, in welchem der Kunde über mögliche Folgen der unsachgemässen Ausübung seiner Administratorenrechte und über den damit zusammenhängenden Gewährleistungsausschluss aufmerksam gemacht wird. Mit der Akzeptanz dieser Bedingungen werden die Zugangsrechte anschliessend von der GSTALTIG GMBH geändert.
Dem Kunden ist bewusst, dass internationale Domainnamen (alle Domainnamen ausser .ch und .li) durch die GSTALTIG GMBH nur auf den Namen der GSTALTIG GMBH registriert werden können. Die GSTALTIG GMBH wird dem Kunden den Domainnamen auf Wunsch abtreten.

9.2 Rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung

Der Kunde sorgt dafür, dass die ihm von der GSTALTIG GMBH erbrachten Dienstleistungen und erstellten Websites gesetzes- und vertragskonform genutzt werden. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass der Inhalt seiner Website sowie die darauf angebotenen Dienstleistungen und Produkte nicht gegen die anwendbare nationale oder internationale Rechtsordnung verstossen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die geltenden Gesetze gegen die Verbreitung von rechts- und sittenwidrigen sowie jugendgefährdenden Inhalten (wie beispielsweise rassistische oder pornografische Inhalte) und zum Schutz des Urheberrechts zu beachten. Zudem ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Dienste der GSTALTIG GMBH zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere durch Verbreitung von Viren oder das unverlangte Zusenden von Massenmails (Spam) zu nutzen.
Wird der GSTALTIG GMBH von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung angezeigt, ist die GSTALTIG GMBH berechtigt, den zuständigen Behörden die Daten des Kunden bekannt zu geben.
Ist eine rechtswidrige Nutzung durch eine Behörde angezeigt, ist sie offensichtlich oder besteht erheblicher Verdacht auf eine solche Nutzung, insbesondere aufgrund von Hinweisen Dritter, so ist die GSTALTIG GMBH zudem berechtigt, die Erbringung ihrer vertragsgemässen Leistung zu unterbrechen, die Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen.
Die Ergreifung von weiteren Massnahmen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen durch die GSTALTIG GMBH im Falle der rechtswidrigen Nutzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9.3 Hosting

Die GSTALTIG GMBH bezieht sämtliche Hostingdienstleistungen von Netzwerkpartner, beziehungsweise von vom Kunden bestimmten Anbietern. Es gelten ausschliesslich die rechtlichen Bestimmungen des Anbieters. Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit Hosting (E-Mail, Backup, Support) wird durch den jeweiligen Dienstleister vollbracht. Die Abrechnung der Hostinggebühren erfolgt direkt vom Hoster.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Allgemein

Die Entschädigung für die Leistungen der GSTALTIG GMBH ergibt sich gemäss den Bestimmungen in der Individualvereinbarung.
Wenn in der Individualvereinbarung kein Pauschalpreis vereinbart wird, werden die Leistungen der GSTALTIG GMBH nach Aufwand berechnet.
Zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen sind vom Kunden die staatlichen Gebühren und Steuern (wie beispielsweise Mehrwertsteuer) sowie Auslagen und Spesen der GSTALTIG GMBH zu bezahlen.
Bei einer verspäteten Zahlung ist die GSTALTIG GMBH berechtigt, nach vorgängiger Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen einer Nachfrist, einen Verzugszins in der Höhe von 6% p.a. ab Fälligkeit (30 Tage nach Rechnungsstellung) zu berechnen.

10.2 Projektverträge

Die GSTALTIG GMBH ist berechtigt, bei Projekten Akontozahlungen zu verlangen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden, jeweils innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.

11. Gewährleistung

11.1 Allgemein

Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden von der GSTALTIG GMBH durch fachlich kompetente Personen und gemäss den anerkannten Regeln ihrer Branche erbracht. Die GSTALTIG GMBH gewährleistet, dass ihre Arbeitsresultate die vertraglich vorgegebenen Bedingungen erfüllen.
Die Gewährleistungsdauer für von der GSTALTIG GMBH erstellte Produkte beträgt sechs Monate ab Abnahme. Sollten während der Gewährleistungsdauer Mängel an der Leistung durch den Kunden entdeckt werden, so behebt die GSTALTIG GMBH nach erfolgter schriftlicher und begründeter Rüge durch den Kunden die Mängel innert einer angemessenen Frist ohne zusätzliche Rechnungsstellung.

11.2. Ausnahmen

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, welche nicht auf die durch die GSTALTIG GMBH erbrachten Leistungen zurückzuführen sind wie: fehlerhafte Nutzung oder Änderung der erstellten Daten durch den Kunden und kommunikationsseitige Störungen, welche die GSTALTIG GMBH nicht zu vertreten hat.
Für Kunden mit CMS-Zugang gelten die Gewährleistungen der Internet-Agentur, welche die Programmierung übernimmt.

12. Haftung

Die GSTALTIG GMBH haftet ausschliesslich für direkte Schäden, welche sie dem Kunden im Rahmen der Erfüllung der Individualvereinbarung absichtlich oder grob fahrlässig zufügt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die GSTALTIG GMBH für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn.
Die GSTALTIG GMBH haftet zudem, gemäss den oben stehenden Bestimmungen, nur für Datenverluste, welche auf die absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung der Datensicherungspflicht gemäss Individualvereinbarung zurückzuführen sind. Die GSTALTIG GMBH haftet nicht für Datenverluste, die der Kunde verursacht hat.
Die Haftungssumme, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist summenmässig beschränkt auf die Projektsumme, maximal aber auf den Betrag von CHF 20’000.00.

13. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, absolut vertraulich zu behandeln. Die GSTALTIG GMBH sichert dem Kunden zu, ihre Mitarbeiter und zur Vertragserfüllung beigezogenen Personen diese Geheimhaltung zu überbinden.
Diese Bestimmung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages und endet erst mit dem allgemeinen Bekanntwerden der betreffenden Informationen und Daten.
Die GSTALTIG GMBH verpflichtet sich, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genau einzuhalten. Die GSTALTIG GMBH wird insbesondere die Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke verwenden oder an unberechtigte Dritte weitergeben.
Der Kunde ist für die Ergreifung der für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen (Geheimhaltung Benutzer ID und Passwort, Virenschutz, Firewall, Backup etc.) in seinem Verantwortungsbereich selber verantwortlich.
Die durch die GSTALTIG GMBH zu ergreifenden Massnahmen zur Sicherung der Daten des Kunden werden in der Individualvereinbarung in Absprache mit dem Kunden geregelt. Die GSTALTIG GMBH ist nicht verpflichtet, von sich aus darüber hinausgehende Datensicherungsmassnahmen durchzuführen.

14. Vertragsdauer

14.1. Projektverträge

Projektverträge werden in der Regel auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und enden betreffend einmaliger Leistungen mit der Erfüllung.

14.2. Hostingverträge

Hostingverträge werden ebenfalls auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Hostingvertrag kann jederzeit von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate.
Der Kunde hat zusätzlich das Recht, den unbefristeten Vertrag gemäss Ziff. 10.3 zu kündigen, wenn er mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden ist.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen.
Kündigt die GSTALTIG GMBH den Hostingvertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistung zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde der GSTALTIG GMBH die offenen Gebühren bis zum Ende des Vertragsjahres sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche damit verbundenen Kosten.
Die gerichtliche Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Bestimmungen betreffend Urheberrecht, Geheimhaltung, Haftung, Datenschutz und Datensicherheit etc. gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

15. Schlussbestimmungen

Sollten Teile des Vertragswerkes nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.
Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden.
Wird in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftlichkeit verlangt, dann kann diese sowohl durch Briefpost als auch durch E-Mail erfüllt werden, sofern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der GSTALTIG GMBH ist ausgeschlossen.
Beim Auftreten möglicher Konflikte unter diesem Vertrag sind die Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Krisenmanagement, gegebenenfalls unter Beizug sachverständiger Dritter, einzusetzen.
Sollte die GSTALTIG GMBH ihre Rechte aus diesem Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht geltend machen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
Die GSTALTIG GMBH behält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gegeben, und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Citral).
Erfüllungsort ist Emmenbrücke. Klagen des Kunden können ausschliesslich am sachlich zuständigen Gericht am Sitz der GSTALTIG GMBH eingereicht werden.
Die GSTALTIG GMBH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen.

GSTALTIG GMBH, 2011